Arbeitsrecht
 Die arbeitsrechtlichen Mandate werden bei uns vornehmlich von Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Wester und Herrn Franz Frenger bearbeitet. Beide sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Im Individual- und Kollektivarbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte. Dies versetzt uns in die Lage, Taktiken objektiv aus den unterschiedlichen Perspektiven betrachtet zugunsten unserer Mandanten festzulegen. Das Ziel unserer Arbeit und unseres persönlichen Einsatzes ist die Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten.
Arbeitgeber Wir vertreten auch eine Vielzahl von Arbeitgebern, die den Umstand schätzen, dass wir aufgrund unserer spezialisierten und umfassenden Tätigkeit wissen, wie Arbeitnehmer und Betriebsräte „ticken“. Wir werden hierbei sowohl im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung, d.h. beratend, als auch im Gerichtsverfahren tätig. Hierbei vertreten wir Sie in allen gerichtlichen Verfahren, d.h. insbesondere in Kündigungsschutzverfahren sowie in deren Vorbereitung und bei Zahlungsklagen. Selbstverständlich werden wir auch für Sie tätig, sofern es um Auseinandersetzungen mit Ihrem Betriebsrat geht.
Arbeitnehmer Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht und setzen Ihre Ansprüche effektiv durch. Sofern Sie eine Kündigung erhalten haben, setzen wir uns dafür ein, dass eine Abfindung gezahlt oder Ihr Arbeitsplatz erhalten bleibt. Im Fall einer Kündigung empfiehlt es sich, unverzüglich den Rechtsanwalt zu konsultieren, um zu gewährleisten, dass die im Arbeitsrecht geltenden kurzen Fristen eingehalten werden. Wir werden auch auf allen anderen Gebieten des Arbeitsrechts für Sie tätig, also wenn beispielsweise eine Abmahnung im Raume steht oder der Arbeitgeber kein angemessenes Zeugnis/Zwischenzeugnis erteilt hat. Selbstverständlich werden auch Zahlungsklagen für ausstehende Gehälter effektiv durchgesetzt.
Betriebsräte Wir begleiten und beraten seit geraumer Zeit Betriebsräte hinsichtlich der Verhandlung und beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und Interessenausgleichen. Hier ist stets auf das Zusammenspiel von bereits vorhandenen Betriebsvereinbarungen und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu achten. Gleichfalls sind geltende Tarifverträge mit den jeweiligen Besonderheiten zu beachten.
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