Anwaltskanzlei Wester & Wilpert in Köln - Rechtsanwälte und Fachanwälte

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Verkehrsrecht

RA Franz FrengerSoweit Sie nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten sind, stehen Sie nach einem Verkehrsunfall regelmäßig einem übermächtigen - weil stark spezialisierten - Versicherungsunternehmen gegenüber und müssen ohne Fachwissen aus dem Verkehrsunfallrecht versuchen, Ihren Unfallschaden selbständig abzuwickeln. Dies führt in der Regel dazu, dass Sie von den Versicherern über eine längere Zeitspanne hingehalten werden und am Ende der Schadensabwicklung eine wesentlich geringere Entschädigung erhalten, als es bei einer anwaltlichen Vertretung der Fall gewesen wäre.
Ist Ihnen bei einem Verkehrsunfall durch das Verschulden eines anderen ein Schaden entstanden, ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts aus folgenden Gründen empfehlenswert:

  • Die Haftpflichtversicherungen neigen zu zögerlicher Schadenregulierung
  • Der Geschädigte weiß oft nicht, was ihm zusteht
  • Die Anwaltskosten trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers

Bei Verkehrsunfällen befassen wir uns mit der Geltendmachung von Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten und Wertminderung. Bei Personenschäden setzen wir Ansprüche auf Schmerzensgeld, bei Dauerschäden o.ä. auch hinsichtlich der Zahlung einer Rente, durch.

Nach Möglichkeit arbeiten wir hierbei mit den Kfz-Haftpflichtversicherungen unserer Mandanten zusammen, um den Verlust eines Schadenfreiheitsrabatts zu verhindern. Wir unterstützen unsere Mandanten auch bei der Auswahl von Sachverständigen, Gutachtern und Ärzten.

Auch zur Klärung von Haftungsfragen bei Teil- oder Vollkaskoversicherungsverträgen stehen wir ebenfalls zur Verfügung.


Anwaltskanzlei Wester & Wilpert - Robert-Perthel-Str. 45 - 50739 Köln
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