Anwaltskanzlei Wester & Wilpert in Köln - Rechtsanwälte und Fachanwälte

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Wohnungseigentumsrecht

RA Franz FrengerDas Wohnungseigentumsrecht und die damit verbundene – teilweise widersprüchliche – Rechtsprechung ist für den einzelnen Wohnungseigentümer kaum noch zu überschauen. Es stellt sich die Frage, ob und wie fehlerhaft Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft angefochten werden können. Die regelmäßig auftretende Frage stellt sich danach, ob ein einzelner Eigentümer mit weiteren Kosten für bauliche Maßnahmen belastet werden darf, denen er nicht zugestimmt hat.

- Gleichfalls ist häufiger Streitpunkt der Nutzungsumfang von Sondernutzungs-rechten und die damit häufig seitens der Eigentümergemeinschaft auferlegten Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung.

- Außerdem ist oftmals problematisch, wie sich die Eigentümergemeinschaft gegenüber einem Verwalter verhalten soll, durch den sie sich nicht (mehr) ordnungsgemäß vertreten fühlt und dieser vielleicht darüber hinaus fehlerhaft gearbeitet hat.

- Für Verwalter ist es im Gegenzug schwierig und teilweise haftungsträchtig, Beschlüsse auf einer Eigentümerversammlung durchzubekommen. Die beabsichtigten Beschlüsse müssen ordnungsgemäß angekündigt sein und die Formalien der Weg-Versammlung berücksichtigt werden.

Die wesentlichen Bereiche unserer erfolgreichen Tätigkeit im Mietrecht sind:

  • Vorbereitung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung
  • Kontrolle und Anfechtung von fehlerhaften Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung
  • effektive und schnelle Einziehung von Wohngeldern
  • Vertretung von Verwaltern gegenüber der WEG
  • Vorbereitung der Kündigung und der Abwahl von Verwalter


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